Förderprogramm für Transportunternehmen vereinfacht

Verschiedenen Änderungen im Förderprogramm „De-minimis“ für alle Lkw über 7,5 t ab 2017 sorgen für Vereinfachungen.

Das Förderprogramm „De-minimis“ können alle Unternehmen nutzen, die Fahrzeuge über 7,5 t auf den eigenen Betrieb zugelassen haben. Die wichtigste Erleichterung für neue Anträge in 2017 besteht darin, dass bei Antragstellung keine Maßnahmen mehr angegeben werden. Stattdessen können sich Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr ein Budget bewilligen lassen und dieses für förderfähige Maßnahmen beliebig verwenden. Änderungen gibt es auch in der Nachweispflicht: Verwendungsnachweise für Kaufmaßnahmen/einmalige Beratungsleistungen müssen innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden. Für Miet-/Leasingverträge sowie längerfristige Beratungsleistungen ist der Vertragsschluss innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides nachzuweisen.

Die Antragsfrist beginnt am 9. Januar 2017 und endet am 2. Oktober 2017. Anträge können unter http://antrag-bvbs.bund.de gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bag.bund.de.