Neuer Förderaufruf des Verkehrsministeriums zur Beschaffung von Elektroautos

Im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft hat das Verkehrsministerium (BMVI) einen neuen Förderaufruf gestartet. Antragsberechtigt für die Zuschüsse zum Erwerb von Elektrofahrzeugen sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, z.B. Lieferdienste, Handwerker, soziale Kranken- und Pflegedienste sowie das Taxi-Gewerbe - sofern das geplante Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

Eine weitere Voraussetzung ist der Kauf von mindestens zwei Elektrofahrzeugen (PKW, Nutzfahrzeuge). Für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gilt diese Einschränkung nicht. Im Zusammenhang mit dem Kauf ist auch die Installation von Lademöglichkeiten förderfähig. Die Zuwendungshöhe für Unternehmen beträgt in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten. Förderanträge sind bis 31. August einzureichen.

Weitere Informationen stehen auf der Seite der NOW. Die Antragsseite ist unter https://foerderportal.bund.de/easyonline zu finden.