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Kreisbahn erweitert Leistungsspektrum

Die KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW) hat ein altes Geschäftsfeld mit neuem Partner reaktiviert: den Stückguttransport. Neben dem reinen Transport auf der Schiene bietet die KSW nun auch wieder Gütertransporte auf der Straße an – als Kooperationspartner von VTL Vernetzte-Transport-Logistik GmbH.

 

v.l.n.r. Landrat Andreas Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrates, KSW, Christian Betchen, Geschäftsführer, KSW, Michael Hintzke, Leiter Stückgut- und Intermodalverkehre, KSW

DIALOG.Schiene.Südwestfalen zeigt neue Wege auf

Das Güterverkehrsaufkommen in Südwestfalen wächst und stellt vor dem Hintergrund maroder Brücken und eingeschränkt nutzbarer Infrastruktur alle am Transport Beteiligten zunehmend vor große Herausforderungen. Welchen Anteil kann die Eisenbahn im Mix der Verkehrsträger zur Entlastung der Straße und zuverlässigen Versorgung der Wirtschaft erbringen? Diese und weitere Fragen standen im Fokus der Veranstaltung „DIALOG.Schiene.Südwestfalen“ in Kreuztal.

Dobrindt: 466,3 Mio Euro für Infrastruktur

"Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat Baufreigaben für sechs Neubauprojekte im Bereich Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) erteilt, die Baurecht erlangt haben. Das Gesamtvolumen beträgt insgesamt 466,3 Millionen Euro.

Parlamentarischer Nachmittag des Verkehrsverbandes mit intensiven Diskussionen und guten Ergebnissen

  

Am 3. Juli war der Verkehrsverband im Rathaus der Stadt Herne zu Gast, um seine aktuelle Studie zur Vielfalt der kommunalen Verkehrsinfrastruktur vorzustellen und mit Vertretern aus Politik und Kommunen zu diskutieren.

 

Nächster Meilenstein für das Südwestfalen Container-Terminal

Gesellschaftervertrag am 7. März notariell beurkundet. Frankfurter Kombiverkehr KG und Kreisbahn Siegen-Wittgenstein halten jeweils 50 Prozent der Anteile. Erste Züge zum Jahreswechsel 2017/2018 erwartet

Fachtagung „Neue Mobilität für Bürger und Wirtschaft“ mit hohem Zuspruch bei den Gästen und positivem Fazit für den Einsatz von Lastenrädern in Innenstädten

Auf Initiative der Stadt Dortmund organisierten die IHK zu Dortmund, die EnergieAgentur.NRW und die Plan B event company GmbH gemeinsam mit der Stadt Dortmund die Fachtagung „neue Mobilität für Bürger und Wirtschaft“ am 6. April 2017

Neuer Geschäftsführer bei der Kreisbahn Siegen-Wittgenstein

Christian Betchen übernimmt die Nachfolge als Geschäftsführer der Kreisbahn Siegen-Wittgenstein (KSW) von Martin Lauffer, der sich nach zwölf Jahren als KSW-Geschäftsführer in den Ruhestand verabschiedet.

Nach zwölf Jahren als Geschäftsführer der KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW) ist Martin Lauffer jetzt in den Ruhestand verabschiedet worden. Seine Nachfolge tritt Christian Betchen, bisher bereits Prokurist und für den Güterverkehr der KSW zuständig, an. Der gebürtige Hagener ist seit Januar 2012 bei der Kreisbahn beschäftigt. Zuvor war er unter anderem für das „SPC“, ein Public Private Partnership des Bundesverkehrsministeriums in Bonn sowie die Rhenus Contract Logistics Süd GmbH & Co. KG in Mannheim tätig.

Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstandsvorsitzenden

Prof. Dr. Rolf Windmöller übergibt nach 17 Jahren den Staffelstab an den Unternehmer Marc Simon

Am 15. November übergab nach 17 Jahren an der Spitze des Verkehrsverbandes Prof. Dr. Rolf Windmöller den Staffelstab an den Unternehmer Marc Simon. Herr Simon ist Geschäftsführender Gesellschafter der Cosi Stahllogistik aus Lüdenscheid. Damit schließt der überregional anerkannte Verkehrsverband Westfalen seinen Generationswechsel ab. Im letzten Jahr übergab der langjährige Geschäftsführer Stefan Schreiber sein Amt an Stefan Peltzer.

Förderprogramm für Transportunternehmen vereinfacht

Verschiedenen Änderungen im Förderprogramm „De-minimis“ für alle Lkw über 7,5 t ab 2017 sorgen für Vereinfachungen.

Das Förderprogramm „De-minimis“ können alle Unternehmen nutzen, die Fahrzeuge über 7,5 t auf den eigenen Betrieb zugelassen haben. Die wichtigste Erleichterung für neue Anträge in 2017 besteht darin, dass bei Antragstellung keine Maßnahmen mehr angegeben werden. Stattdessen können sich Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr ein Budget bewilligen lassen und dieses für förderfähige Maßnahmen beliebig verwenden. Änderungen gibt es auch in der Nachweispflicht: Verwendungsnachweise für Kaufmaßnahmen/einmalige Beratungsleistungen müssen innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden. Für Miet-/Leasingverträge sowie längerfristige Beratungsleistungen ist der Vertragsschluss innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides nachzuweisen.